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Dieser Hardware-Kaufvertrag (der „Vertrag“) wird zwischen RemoteLock, Inc. („RemoteLock“) und der Einzelperson oder juristischen Person (dem „Kunden“) geschlossen, die ein Bestellformular, eine Webbestellung oder ein ähnliches Dokument („Bestellformular“), das auf diesen Vertrag verweist und die von RemoteLock an den Kunden verkaufte Hardware („Hardware“) identifiziert, unterzeichnet oder anderweitig akzeptiert. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch den Kunden und der Annahme des auf diesen Vertrag verweisenden Bestellformulars durch RemoteLock (das „Datum des Inkrafttretens“) in Kraft. Wenn die Person, die diesen Vertrag annimmt, dies im Namen einer juristischen Person tut, versichert diese Person, dass sie die Befugnis hat, diese juristische Person und ihre verbundenen Unternehmen an diesen Vertrag zu binden; in diesem Fall bezieht sich der Begriff „Kunde“ auf die juristische Person und ihre verbundenen Unternehmen.

Gebühren.

Zahlung.  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass RemoteLock dem Kunden alle anfallenden Gebühren für die Hardware („Gebühren“) in Rechnung stellen kann. Die anfallenden Gebühren sind im Bestellformular oder in der jeweils aktuellen Preisliste von RemoteLock für Hardware aufgeführt. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern, Zöllen und ähnlichen Abgaben, die von RemoteLock erhoben werden können und vom Kunden zu zahlen sind (ausgenommen Steuern auf das Nettoeinkommen von RemoteLock). Hat der Kunde eine Kredit- und/oder Debitkarte zur Zahlung angegeben, so erklärt er sich damit einverstanden, dass die Gebühren sofort abgebucht werden können. Sieht das Bestellformular eine Rechnungsstellung vor, sind die Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen können sofort versandt werden, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass RemoteLock Rechnungen an jede im Bestellformular angegebene Adresse senden kann. RemoteLock ist nicht verpflichtet, das Zahlungssystem des Kunden zur Einreichung einer Rechnung zu verwenden, und der Kunde versichert hiermit, dass er vor der Rechnungsstellung keine Bestellung ausstellen muss. Zahlt der Kunde die Gebühren nicht fristgerecht, kann RemoteLock auf überfällige Beträge Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder den nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz berechnen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Das Eigentum an der Hardware geht erst nach vollständiger Zahlung der anfallenden Gebühren auf den Kunden über.

Beschränkte Garantie und Gewährleistungsausschluss.

Beschränkte Garantie.

Die Garantien, die unter https://www.remotelock.com/legal/warranty-and-returns-information gelten für Hardware der Marke RemoteLock. Soweit das Unternehmen dazu berechtigt ist, gibt es alle Garantien für andere Hardware von den Herstellern dieser Hardware an den Kunden weiter.

Gewährleistungsausschluss.

MIT AUSNAHME DER HIERIN AUSDRÜCKLICH FESTGELEGTEN GARANTIEN ERKLÄRT SICH DER KUNDE DAMIT EINVERSTANDEN, DASS REMOTELOCK DIE HARDWARE „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN BEREITSTELLT. REMOTELOCK ÜBERNIMMT KEINE GARANTIEN HINSICHTLICH DER LEISTUNG DER HARDWARE, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH NOCH ANDERWEITIG, UND REMOTELOCK LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. REMOTELOCK GARANTIERT NICHT, DASS DIE HARDWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI FUNKTIONIERT, DASS DIE HARDWARE DAS AUFTRETEN VON SACHSCHÄDEN, DIEBSTAHL, VERLUST ODER PERSONENSCHÄDEN VERHINDERT ODER DASS DIE HARDWARE BESTIMMTE LEISTUNGSKRITERIEN ERFÜLLT.

Rücksendungen

Die Rückgaberichtlinien von RemoteLock sind unter remotelock.com/legal/warranty-and-returns-information. Der Kunde bestätigt hiermit diese Richtlinie und erklärt sich mit ihr einverstanden.

Haftungsbeschränkung.

DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS, SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, REMOTELOCK ODER SEINE MUTTERGESELLSCHAFTEN, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, VERBUNDENEN GESELLSCHAFTEN, FÜHRUNGSKRÄFTE, DIREKTOREN, MITARBEITER, AUFTRAGNEHMER, VERTRETER, LIZENZGEBER ODER LIEFERANTEN (GEMEINSAM REMOTELOCK UND DIE ANDEREN EINHEITEN, DIE „REMOTELOCK-EINHEITEN“) IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART HAFTEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ODER DER HARDWARE ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF EIGENTUM DES KUNDEN ODER SACHSCHÄDEN, SELBST WENN DIE REMOTELOCK-EINHEITEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. ZUSÄTZLICH, SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DER REMOTELOCK-EINHEITEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGIBT, IN KEINEM FALL DEN HÖHEREN BETRAG AUS DER VOM KUNDEN AN REMOTELOCK IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG GEZAHLTEN SUMME ODER EINHUNDERT US-DOLLAR (US$100,00). DIE BESCHRÄNKUNGEN DIESES ABSCHNITTS GELTEN UNGEACHTET EINES ETWAIGEN FEHLENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS.

DIE OBEN BESCHRIEBENE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT IN VOLLEM UMFANG FÜR EINWOHNER VON NEW JERSEY. SOLLTE EIN TEIL DIESES ABSCHNITTS NACH DEN GESETZEN DES STAATES NEW JERSEY FÜR UNGÜLTIG BEFUNDEN WERDEN, SO BERÜHRT DIE UNGÜLTIGKEIT DIESES TEILS NICHT DIE GÜLTIGKEIT DER ÜBRIGEN TEILE DER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des Staates Colorado und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, dass der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) hiermit von der Anwendung auf diesen Vertrag ausgeschlossen wird, und die Parteien vereinbaren, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) in seiner Gesamtheit von diesem Vertrag ausgeschlossen wird. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, müssen vor einem Bundes- oder Staatsgericht in Denver, Colorado, U.S.A., erhoben werden, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand eines solchen Gerichts in jeder solchen Klage oder jedem solchen Verfahren.

Allgemeines.

Elektronische Kommunikation.

Der Kunde stimmt dem Empfang elektronischer Mitteilungen von RemoteLock zu. Diese elektronischen Mitteilungen können Hinweise zu anfallenden Gebühren und Entgelten, Transaktionsinformationen und andere Informationen bezüglich oder im Zusammenhang mit der Hardware enthalten. Diese elektronischen Mitteilungen sind Teil der Beziehung des Kunden zu RemoteLock, und der Kunde erhält sie im Rahmen seiner Vereinbarung mit RemoteLock. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Mitteilungen, Vereinbarungen, Offenlegungen oder sonstigen Kommunikationen, die RemoteLock dem Kunden elektronisch übermittelt, alle gesetzlichen Kommunikationsanforderungen erfüllen, einschließlich der Anforderung, dass solche Kommunikationen schriftlich erfolgen müssen.

Gesamter Vertrag.

Sofern der Kunde keine separate Vereinbarung oder ein Bestelldokument mit RemoteLock abgeschlossen hat, das zusätzliche Bedingungen enthält (ein „Rahmenvertrag“), stellt dieser Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und RemoteLock bezüglich des Kaufs und/oder der Nutzung der im Bestellformular aufgeführten Hardware dar. Zur Klarstellung: Eine Kundenbestellung oder ein ähnliches Dokument gilt nicht als Rahmenvertrag, und die Bedingungen eines solchen Dokuments finden keine Anwendung. Wenn ein Rahmenvertrag für die Hardware gilt, finden die Bedingungen des Rahmenvertrags und dieses Vertrags auf die Hardware Anwendung, sofern im Rahmenvertrag nichts anderes festgelegt ist. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Rahmenvertrag und diesem Vertrag ist der Rahmenvertrag maßgebend. Zur Klarstellung: Abgesehen von dem im vorstehenden Satz Genannten, hat dieser Vertrag Vorrang vor allen anderen Mitteilungen zwischen dem Kunden oder in dessen Namen und RemoteLock, einschließlich früherer Versionen dieses Vertrags.

Mitteilungen.

Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen und sind per Einschreiben oder E-Mail zu übermitteln. Mitteilungen an den Kunden erfolgen an jede physische und/oder E-Mail-Adresse, die der Kunde (oder in dessen Namen) RemoteLock zur Verfügung gestellt hat. Mitteilungen an RemoteLock sind per E-Mail an legalnotice@remotelock.com. Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie empfangen wurden.

Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für eine Vertragsverletzung oder für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, die auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wetterereignisse, zivile Unruhen, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Pandemien oder höhere Gewalt.

Sonstige Bestimmungen.

Ein Verzicht, eine Änderung oder eine Modifikation einer Bestimmung dieses Vertrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, gegen die ein solcher Verzicht, eine solche Änderung oder Modifikation geltend gemacht werden soll.

Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs gemäß diesem Vertrag, außer wie hierin ausdrücklich vorgesehen, gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht, eine solche Befugnis oder einen solchen Rechtsbehelf.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Die Beziehung der Parteien ist ausschließlich die eines unabhängigen Auftragnehmers, und nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass eine Partei für irgendeinen Zweck ein Vertreter, Partner, Joint-Venture-Teilnehmer oder Repräsentant der anderen Partei wird.