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Dieser Installationsdienstleistungsvertrag (der „Vertrag“) wird zwischen RemoteLock, Inc. („RemoteLock“) und der natürlichen oder juristischen Person (dem „Kunden“) geschlossen, die ein Bestellformular oder ein ähnliches Dokument („Bestellformular“) unterzeichnet oder anderweitig akzeptiert, das auf diesen Vertrag verweist und die auszuführenden Installationsdienstleistungen (die „Installationsdienstleistungen“) beschreibt. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch den Kunden und der Annahme des Bestellformulars durch RemoteLock, das auf diesen Vertrag verweist (das „Datum des Inkrafttretens“), in Kraft. Wenn die Person, die diesen Vertrag annimmt, dies im Namen einer juristischen Person tut, versichert diese Person, dass sie die Befugnis hat, diese juristische Person und ihre verbundenen Unternehmen an diesen Vertrag zu binden; in diesem Fall bezieht sich der Begriff „Kunde“ auf die juristische Person und ihre verbundenen Unternehmen.

Installationsdienstleistungen.

Die Installationsdienstleistungen werden auf der Grundlage von Zeit und Material erbracht, sofern im Bestellformular nichts anderes festgelegt ist. Der Kunde erstattet RemoteLock die genehmigten und angemessen im Rahmen der Erbringung der Installationsdienstleistungen entstandenen Kosten. RemoteLock stellt auf Anfrage des Kunden eine angemessene Dokumentation dieser Kosten zur Verfügung. RemoteLock kann die Installationsdienstleistungen durch seine Drittsubunternehmer erbringen, bleibt jedoch in allen solchen Fällen für die Leistung dieser Subunternehmer verantwortlich. Zur Klarstellung: Alle hierin festgelegten Pflichten und Obliegenheiten des Kunden in Bezug auf die tatsächliche Erbringung der Installationsdienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pflichten und Obliegenheiten in Bezug auf Sicherheit und Zusammenarbeit, gelten auch für Subunternehmer, soweit diese die Installationsdienstleistungen erbringen. Die Parteien können Änderungen am Umfang und/oder den Kosten der Installationsdienstleistungen vornehmen, indem sie eine „Änderungsanordnung“ (Change Order) unterzeichnen, die solche Änderungen festlegt. Zur Klarstellung: Dieser Vertrag ist auf Installationsdienstleistungen beschränkt und gewährt keine Rechte an anderen RemoteLock-Dienstleistungen und/oder -Produkten, einschließlich der RemoteLock-Zutrittskontrolldienste. Der Kunde erkennt an, dass seine hierin festgelegten Verpflichtungen nicht von der Bereitstellung und/oder Verfügbarkeit anderer RemoteLock-Dienstleistungen und/oder -Produkte oder deren Funktionen abhängen.

Die Installationsdienstleistungen werden an dem im Bestellformular angegebenen Ort (den „Räumlichkeiten“) erbracht. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einholung der Genehmigung und/oder der Rechte zur Erbringung von Installationsdienstleistungen in den jeweiligen Räumlichkeiten.

Die Installationsdienstleistungen umfassen nicht die Entsorgung von zuvor installierter und ersetzter vorhandener Zutrittskontrollausrüstung. RemoteLock kann zur Erbringung der Installationsdienstleistungen in angemessener Weise Löcher bohren, Nägel, Schrauben, Halterungen anbringen oder in Wände, Decken und andere Baumaterialien schneiden, und der Kunde stimmt zu, dass RemoteLock dies tun darf. RemoteLock beseitigt Bauschutt oder Schmutz, ist jedoch nicht für die Reparatur oder Wiederherstellung von Schäden verantwortlich, die im Zusammenhang mit den Installationsdienstleistungen angemessen entstanden sind, oder für das Neuanstreichen oder Renovieren der Räumlichkeiten. Die Installateure von RemoteLock sind sich versteckter Rohre, Leitungen oder anderer Objekte in Wänden, Böden, Decken oder anderen verdeckten Bereichen nicht bewusst; daher muss der Kunde RemoteLock vor Beginn der Installationsdienstleistungen auf solche versteckten Objekte hinweisen. Während der gesamten Erbringung der Installationsdienstleistungen ist es die Verantwortung des Kunden, die Räumlichkeiten RemoteLock zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Benachrichtigung und der Erstellung geeigneter Pläne mit Eigentümern, Vermietern, Mietern oder anderen Personen. RemoteLock kann die nicht-technische Unterstützung eines oder mehrerer Mitarbeiter des Kunden zur Erbringung der Installationsdienstleistungen benötigen (z. B. zum Bewegen von Möbeln, persönlichen Gegenständen des Kunden, zur Bereitstellung von Zugang usw.), und der Kunde stimmt zu, die benötigten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

Verlass auf Kundeninformationen.

Soweit der Kunde RemoteLock Informationen zur Bestimmung der Kosten, Machbarkeit, des Umfangs, des Zeitplans oder anderer Aspekte der Installationsdienstleistungen zur Verfügung gestellt hat, versichert der Kunde hiermit, dass diese Informationen korrekt und vollständig sind. Soweit solche Informationen ungenau sind und/oder zusätzliche Informationen entdeckt werden, die RemoteLock vor dem Datum des Inkrafttretens nicht vernünftigerweise hätte entdecken können, und diese Ungenauigkeit oder neuen Informationen die Kosten, Machbarkeit, den Umfang, den Zeitplan oder andere Aspekte der Installationsdienstleistungen wesentlich beeinflussen, vereinbaren die Parteien, in gutem Glauben zu verhandeln, um eine Änderungsanordnung zur Behebung dieser wesentlichen Auswirkungen zu unterzeichnen. Können sich die Parteien innerhalb einer angemessenen Frist, die nach alleinigem Ermessen von RemoteLock festgelegt wird, nicht auf eine solche Änderungsanordnung einigen, kann RemoteLock diesen Vertrag kündigen, und der Kunde schuldet RemoteLock die Gebühren für die bis zum Datum der Kündigung erbrachten Leistungen.

Zusammenarbeit des Kunden.

Der Kunde wird RemoteLock in angemessener Weise bei der Erbringung der Installationsdienstleistungen unterstützen, was Folgendes umfasst, aber nicht darauf beschränkt ist: (i) die Benennung eines Projektmanagers mit den erforderlichen Fähigkeiten und Schulungen als primären Ansprechpartner des Kunden; (ii) die Bereitstellung ausreichender Ressourcen, um die Fähigkeit des Kunden zur Erfüllung seiner Verpflichtungen sicherzustellen; und (iii) die Bereitstellung von oder den Zugang zu solchen Einrichtungen, Geräten und Unterstützung für RemoteLock, die für die Erbringung der Installationsdienstleistungen durch RemoteLock angemessen erforderlich sind. RemoteLock übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit den Installationsdienstleistungen, soweit der Kunde dieser Klausel nicht vollständig nachkommt.

Gefährliche Bedingungen.

Der Kunde versichert, dass es (i) keine gemäß OSHA definierten erlaubnispflichtigen engen Räume gibt, die RemoteLock betreten oder zugänglich machen muss; (ii) kein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten innerhalb der Räumlichkeiten besteht, in denen RemoteLock Arbeiten ausführen wird; (iii) keine Notwendigkeit für Luftüberwachung, Atemschutz oder andere medizinische Risiken besteht, oder (iv) kein asbesthaltiges Material, Formaldehyd oder andere potenziell toxische oder gefährliche Materialien in, auf oder um die Oberfläche der Böden, Wände, Decken, Isolierungen oder anderer struktureller Komponenten vorhanden sind, wo RemoteLock Arbeiten ausführen wird („Gefährliche Bedingungen“). Werden gefährliche Bedingungen angetroffen, ist RemoteLock nicht verpflichtet, Arbeiten in einem betroffenen Bereich auszuführen, bis dieser Bereich vom Kunden sicher gemacht wurde, und der Kunde trägt angemessene Unterbrechungs- und Wiederbereitstellungskosten und -ausgaben, wie von RemoteLock angemessen festgelegt. Der Kunde verpflichtet sich, RemoteLock und seine Auftragnehmer von allen Schäden freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber gefährlichen Bedingungen ergeben, einschließlich Personenschäden und Sachschäden, angemessener Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenhonorare, es sei denn, solche Schäden werden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von RemoteLock verschlimmert. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag unterliegt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung des Kunden im Zusammenhang mit gefährlichen Bedingungen keiner Haftungsbeschränkung. Unter keinen Umständen ist RemoteLock für die Entfernung oder Entsorgung gefährlicher Materialien verantwortlich.

Fehlgeschlagener Auftrag.

Der Kunde erstattet RemoteLock alle entstandenen Kosten und zahlt RemoteLock die dann geltende Gebühr für fehlgeschlagene Aufträge für jeden Auftrag, für den RemoteLock-Personal entsandt wird, dessen Beginn und/oder Abschluss jedoch aus einem anderen Grund als der Nichterfüllung der Verpflichtungen von RemoteLock undurchführbar oder unmöglich ist.

Laufzeit und Kündigung.

Laufzeit.  Dieser Vertrag beginnt am Datum des Inkrafttretens und läuft, bis die Installationsdienstleistungen abgeschlossen und alle Gebühren bezahlt sind und/oder dieser Vertrag anderweitig gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen gekündigt wird und/oder abläuft.

Kündigung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag kann dieser Vertrag unter den folgenden Umständen gekündigt werden. RemoteLock kann diesen Vertrag oder die Installationsdienstleistungen bei einem wesentlichen Vertragsbruch des Kunden sofort und fristlos kündigen oder aussetzen. Im Falle einer Kündigung gemäß dem vorstehenden Satz hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Gebühren, einschließlich Beträgen, die für noch nicht abgeschlossene Installationsdienstleistungen gezahlt wurden. Verletzt RemoteLock diesen Vertrag wesentlich, kann der Kunde diesen Vertrag „aus wichtigem Grund“ kündigen, indem er RemoteLock eine dreißigtägige (30) schriftliche Mitteilung über diesen wesentlichen Vertragsbruch zukommen lässt, vorausgesetzt, eine solche Kündigung ist unwirksam, wenn RemoteLock seinen Verstoß innerhalb der dreißigtägigen (30) Frist behebt. Kündigt der Kunde „aus wichtigem Grund“, erstattet RemoteLock alle im Voraus gezahlten Gebühren für noch nicht erbrachte Installationsdienstleistungen.

Der Kunde kann diesen Vertrag auch jederzeit „aus freien Stücken“ kündigen, indem er RemoteLock schriftlich benachrichtigt; der Kunde stimmt jedoch zu, dass alle Gebühren RemoteLock weiterhin zustehen, wenn der Kunde aus freien Stücken kündigt. Bestimmungen, die ihrer Natur nach die Beendigung dieses Vertrages überdauern sollten, bleiben auch nach der Beendigung in Kraft. Beispielsweise bleiben nach der Beendigung in Kraft: alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden, Freistellungsverpflichtungen, jegliche Haftungsbeschränkung und Bestimmungen bezüglich Streitigkeiten.

Gebühren.

Zahlung.  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass RemoteLock dem Kunden alle anfallenden Gebühren für die Installationsleistungen („Gebühren“) in Rechnung stellen darf.  Die Gebühren können nach Aufwand oder als Pauschalbetrag berechnet werden.  Werden die Gebühren nach Aufwand berechnet, so gilt der jeweils aktuelle Standardstundensatz von RemoteLock für die Installationsleistungen, sofern im Bestellformular nichts anderes festgelegt ist.  Werden die Gebühren als Pauschalbetrag berechnet, so ist der entsprechende Pauschalbetrag im Bestellformular aufgeführt.  Alle angegebenen Gebühren verstehen sich exklusive Steuern, Zöllen und ähnlichen Abgaben, die von RemoteLock erhoben werden können und vom Kunden zu zahlen sind (ausgenommen Steuern auf das Nettoeinkommen von RemoteLock).  Hat der Kunde eine Kredit- und/oder Debitkarte zur Zahlung angegeben, so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Pauschalbeträge sofort und Stundensätze gemäß der jeweils geltenden Richtlinie von RemoteLock abgerechnet werden können.  Geht eine Zahlung nicht ein, wird sie unbezahlt zurückgegeben oder wird eine Kreditkarten- oder ähnliche Transaktion abgelehnt, verweigert, angefochten oder rückgängig gemacht, kann RemoteLock die Installationsleistungen aussetzen, bis die Zahlung erfolgt ist, oder diesen Vertrag wegen wesentlicher Vertragsverletzung kündigen.

Sofern im Bestellformular angegeben ist, dass Gebühren in Rechnung gestellt werden, sind diese innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Pauschalbeträge können sofort versandt werden, und Rechnungen für Stundensätze können gemäß der jeweils geltenden Richtlinie von RemoteLock versandt werden.  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass RemoteLock Rechnungen an jede im Bestellformular angegebene Adresse senden darf.  RemoteLock ist nicht verpflichtet, das Zahlungssystem des Kunden zur Einreichung einer Rechnung zu verwenden, und der Kunde versichert hiermit, dass er vor der Rechnungsstellung keine Bestellung ausstellen muss.  Kommt der Kunde mit der Zahlung der Gebühren in Verzug, kann RemoteLock auf die überfälligen Beträge den niedrigeren Satz von 1 % Zinsen pro Monat oder den nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz berechnen.  

Beschränkte Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss.

Beschränkte Gewährleistung.

RemoteLock gewährleistet, dass die Installationsleistungen ab dem Datum der Fertigstellung der Installationsleistungen oder, im Falle von Gewährleistungsarbeiten, ab dem Datum der Durchführung der Gewährleistungsarbeiten für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen frei von Mängeln in der Ausführung sind; vorausgesetzt, dass das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einer Verletzung dieser Gewährleistung nach Wahl von RemoteLock die erneute Durchführung der Installationsleistungen oder die Kündigung des entsprechenden Bestellformulars und die Rückerstattung des Teils der vom Kunden an RemoteLock gezahlten Gebühren für den nicht konformen Teil der Installationsleistungen ist.  Diese Gewährleistung für die Ausführung umfasst keine Schäden oder Mängel an der Hardware, es sei denn, diese wurden ausschließlich durch die Installation der Hardware durch RemoteLock verursacht.

Gewährleistungsausschluss.

MIT AUSNAHME DER HIERIN AUSDRÜCKLICH FESTGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ERKLÄRT SICH DER KUNDE DAMIT EINVERSTANDEN, DASS REMOTELOCK UND ETWAIGE UNTERAUFTRAGNEHMER DIE INSTALLATIONSLEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN ERBRINGEN. WEDER REMOTELOCK NOCH SEINE UNTERAUFTRAGNEHMER GEBEN GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER ERBRINGUNG DER INSTALLATIONSLEISTUNGEN, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND REMOTELOCK LEHNT IM NAMEN VON SICH SELBST UND SEINEN AUFTRAGNEHMERN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

Haftungsbeschränkung.

DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS REMOTELOCK ODER SEINE MUTTERGESELLSCHAFTEN, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, VERBUNDENEN GESELLSCHAFTEN, FÜHRUNGSKRÄFTE, DIREKTOREN, MITARBEITER, AUFTRAGNEHMER, VERTRETER, LIZENZGEBER ODER LIEFERANTEN (ZUSAMMEN REMOTELOCK UND DIE ANDEREN EINHEITEN, DIE „REMOTELOCK-EINHEITEN“) IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART HAFTEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ODER DEN INSTALLATIONSLEISTUNGEN ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF EIGENTUM DES KUNDEN ODER SACHSCHÄDEN, SELBST WENN DIE REMOTELOCK-EINHEITEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. DARÜBER HINAUS ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DER REMOTELOCK-EINHEITEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGIBT, IN KEINEM FALL DEN HÖHEREN BETRAG, DEN DER KUNDE AN REMOTELOCK IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG GEZAHLT HAT, ODER EINHUNDERT US-DOLLAR (US$100.00). DIE EINSCHRÄNKUNGEN DIESES ABSCHNITTS GELTEN UNGEACHTET EINES FEHLENS WESENTLICHER ZWECKE.

DIE OBEN BESCHRIEBENE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT IN VOLLEM UMFANG FÜR EINWOHNER VON NEW JERSEY. SOLLTE EIN TEIL DIESES ABSCHNITTS NACH DEN GESETZEN DES STAATES NEW JERSEY FÜR UNGÜLTIG BEFUNDEN WERDEN, SO BERÜHRT DIE UNGÜLTIGKEIT DIESES TEILS NICHT DIE GÜLTIGKEIT DER ÜBRIGEN TEILE DER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

Schadensersatz.

Der Kunde verpflichtet sich, die RemoteLock-Einheiten von allen Ansprüchen, Klagen oder sonstigen Maßnahmen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf damit verbundene Verluste, Schäden, Haftungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) einer Verletzung der Zusicherungen, Pflichten, Obliegenheiten oder Verantwortlichkeiten des Kunden gemäß diesem Vertrag; oder (ii) fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen seitens des Kunden ergeben.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des Staates Colorado und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, dass der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) hiermit von der Anwendung auf diesen Vertrag ausgeschlossen wird, und die Parteien vereinbaren, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf in seiner Gesamtheit von diesem Vertrag ausgeschlossen wird.  Jede Klage oder jedes Verfahren, das sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, muss vor einem Bundes- oder Staatsgericht in Denver, Colorado, U.S.A., erhoben werden, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand eines solchen Gerichts in einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren.

Allgemeines.

Elektronische Kommunikation.  Der Kunde stimmt dem Empfang elektronischer Mitteilungen von RemoteLock zu. Diese elektronischen Mitteilungen können Hinweise zu anfallenden Gebühren und Entgelten, Transaktionsinformationen und andere Informationen bezüglich oder im Zusammenhang mit den Installationsdienstleistungen enthalten. Diese elektronischen Mitteilungen sind Teil der Beziehung des Kunden zu RemoteLock, und der Kunde erhält sie im Rahmen seiner Vereinbarung mit RemoteLock. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Mitteilungen, Vereinbarungen, Offenlegungen oder sonstigen Kommunikationen, die RemoteLock dem Kunden elektronisch übermittelt, alle gesetzlichen Kommunikationsanforderungen erfüllen, einschließlich der Anforderung, dass solche Kommunikationen schriftlich erfolgen müssen.

Gesamte Vereinbarung. Sofern der Kunde keine separate Vereinbarung oder Bestelldokumentation mit RemoteLock abgeschlossen hat, die zusätzliche Bedingungen (eine „Rahmenvereinbarung“) enthält, stellt diese Vereinbarung die gesamte Übereinkunft zwischen dem Kunden und RemoteLock bezüglich des Kaufs und/oder der Nutzung der in der Bestellung aufgeführten Installationsdienstleistungen dar. Zur Klarstellung: Eine Kundenbestellung oder ein ähnliches Dokument gilt nicht als Rahmenvereinbarung, und die Bedingungen eines solchen Dokuments finden keine Anwendung. Wenn eine Rahmenvereinbarung für die Installationsdienstleistungen gilt, finden die Bedingungen der Rahmenvereinbarung und dieser Vereinbarung auf die Installationsdienstleistungen Anwendung, sofern in der Rahmenvereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Im Falle eines Konflikts zwischen der Rahmenvereinbarung und dieser Vereinbarung ist die Rahmenvereinbarung maßgebend. Zur Klarstellung: Abgesehen von dem im vorstehenden Satz Genannten, hat diese Vereinbarung Vorrang vor allen anderen Kommunikationen zwischen dem Kunden oder in dessen Namen und RemoteLock, einschließlich jeder früheren Version dieser Vereinbarung.

Abtretung.  Der Kunde darf diese Vereinbarung nur an ein Unternehmen abtreten, das im Wesentlichen alle Vermögenswerte des Kunden erwirbt, vorausgesetzt, dass ein solcher Abtretungsempfänger kein Wettbewerber von RemoteLock ist, was nach dem billigen Ermessen von RemoteLock bestimmt werden kann, und dass ein solcher Abtretungsempfänger schriftlich zustimmt, alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu übernehmen. Sofern oben nicht anders festgelegt, darf der Kunde keine seiner Rechte abtreten oder seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an Dritte ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RemoteLock delegieren. Jeder Abtretungsversuch, der gegen das Vorstehende verstößt, ist nichtig und unwirksam. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger des Kunden bindend und kommt ihnen zugute.

Mitteilungen. Jede Mitteilung im Rahmen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und per Einschreiben oder E-Mail zugestellt werden. Mitteilungen an den Kunden erfolgen an jede physische und/oder E-Mail-Adresse, die vom Kunden (oder in dessen Namen) an RemoteLock übermittelt wird. Mitteilungen an RemoteLock sind per E-Mail an legalnotice@remotelock.com. Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie empfangen werden.

Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für eine Verletzung dieser Vereinbarung oder für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, die auf Ursachen außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wetterereignisse, zivile Unruhen, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Pandemien oder höhere Gewalt.

Sonstige Bestimmungen.

Ein Verzicht, eine Änderung oder eine Modifikation einer Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, gegen die ein solcher Verzicht, eine solche Änderung oder Modifikation durchgesetzt werden soll.

Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs aus dieser Vereinbarung, außer wie hierin ausdrücklich vorgesehen, gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht, eine solche Befugnis oder einen solchen Rechtsbehelf.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Die Beziehung der Parteien ist ausschließlich die eines unabhängigen Auftragnehmers, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Partei für irgendeinen Zweck ein Vertreter, Partner, Joint-Venture-Partner oder Repräsentant der anderen Partei wird.